Taufe eines Kindes

Die Taufe eines Kindes ist möglich, wenn mindestens ein Elternteil der römisch-katholischen Kirche angehört. 

Dafür sind folgende Dokumente nötig:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Meldezettel des Kindes
  • die Taufscheine & Meldezettel der Eltern sowie
  • der Trauungsschein (bzw. die Heiratsurkunde) der Eltern

Von der Taufpatin / dem Taufpaten benötigen wir:

  • den Taufschein sowie
  • (falls verheiratet) den kirchlichen Trauungsschein.

Ein Taufgespräch bereitet auf die Feier vor.

In St. Georg gestalten wir Gemeinschaftsfeiern für maximal vier Kinder: an einem Samstag-Nachmittag im Monat um 14.00 Uhr, bei Bedarf auch um 15.00 Uhr.

Taufen sind auch im Rahmen der Messen am Samstag Abend oder am Sonntag möglich und können ein guter Rahmen sein, ein neues Mitglied in die Pfarrgemeinde aufzunehmen.

 

Taufe einer / eines Erwachsenen

Die Taufe ist an kein Alter gebunden; es ist somit nie zu spät für sie!

Bitte wenden Sie sich an Ihre Wohnpfarre oder eine Pfarre Ihres Vertrauens.

Dokumente, die dafür benötigt werden:

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde.

Für weitere Fragen zur Taufe...

...stehen Ihnen unsere Pfarrsekretärin sowie die Seelsorgerinnen und Seelsorger der Pfarre St. Georg gerne zur Verfügung!

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